Kostenübernahme

 

Die Kosten der psychotherapeutischen Leistungen richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Gesetzlich versichert

Gesetzlich Krankenversicherungen übernehmen üblicherweise die Kosten einer ambulanten Psychotherapie, Sie müssen lediglich jedes Quartal Ihre Versichertenkarte mitbringen.

 

Privat versichert

Private Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen üblicherweise die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Es können allerdings in einigen Fällen Ausnahmen bestehen. Psychotherapie kann gänzlich aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sein oder es bestehen Begrenzungen im Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrages. Daher sollten Sie sich vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit der Kostenübernahme informieren. Dabei sollten Sie folgende Punkte mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter klären:

  • Enthält der Leistungsumfang meiner Krankenkasse eine Psychotherapie?
  • Wenn ja, wie viele Therapiestunden sind enthalten?
  • Werden die vollen Kosten bezahlt, oder nur ein Teil?
  • Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt?

 

Selbstzahler

Es ist auch möglich, die Kosten der Psychotherapie selbst zu bezahlen. Falls dies gewünscht wird, werden die Rahmenbedingungen durch einen schriftlichen Behandlungsvertrag geregelt. Die Kosten für die Behandlung richten sich in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).